Kos­ten und Kos­ten­über­nah­me der künst­li­chen Befruch­tung

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Für Paa­re, deren Kin­der­wunsch auf natür­li­chem Weg nicht in Erfül­lung geht, ist nach einem Jahr der Weg zu einer Kin­der­wunsch-Kli­nik zu emp­feh­len. Am Anfang steht dort zunächst ein Bera­tungs­ge­spräch und eine gründ­li­che Unter­su­chung bei­der Part­ner. Im zwei­ten Schritt wird ein geeig­ne­ter Behand­lungs­plan fest­ge­legt. Bei einer künst­li­chen Befruch­tung, stellt sich rela­tiv schnell die Fra­ge nach den Kos­ten. Drei Din­ge sind ent­schei­dend: die Art der Behand­lung, die fami­liä­re Situa­ti­on sowie die Kran­ken­kas­se. Ein Ver­gleich kann sich loh­nen.

Wie­viel kos­tet eine künst­li­che Befruch­tung?

Pau­schal lässt sich die­se Fra­ge nicht beant­wor­ten, denn es kommt dar­auf an, wel­che Metho­de erfor­der­lich ist und wel­che Medi­ka­men­te kon­kret zum Ein­satz kom­men. Außer­dem soll­test du dich dar­auf ein­stel­len, dass nicht unbe­dingt gleich der ers­te Ver­such erfolg­reich ist und des­halb meh­re­re Behand­lungs­zy­klen not­wen­dig sind. Bei einer IVF fal­len pro Behand­lungs­zy­klus unge­fähr 3000 Euro an, eine ICSI kos­tet ca. 4000 bis 5000 Euro. Aber jetzt nicht erschre­cken: die Kos­ten musst du nicht allei­ne tra­gen —  die­se wer­den teil­wei­se (oder auch ganz) von der Kran­ken­kas­se über­nom­men.

Künst­li­che Befruch­tung — Wer über­nimmt die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen

Die Maß­nah­men zur künst­li­chen Befruch­tung sind in Deutsch­land ein Bestand­teil der Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen. So müs­sen die gesetz­li­chen Kas­sen 50 Pro­zent der Kos­ten einer künst­li­chen Befruch­tung tra­gen — dies gilt für die ers­ten drei Behand­lungs­ver­su­che und wenn das Paar bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt. Das Paar muss ver­hei­ra­tet, der Mann zwi­schen 25 und 50 und die Frau zwi­schen 25 und 40 Jah­re alt sein. Paa­re, die die­se Bedin­gun­gen nicht erfül­len, müs­sen in der Regel die Kos­ten kom­plett selbst tra­gen.

Eini­ge gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen bie­ten erwei­ter­te Zusatz­leis­tun­gen an, teil­wei­se sogar die kom­plet­te Kos­ten­über­nah­me von 3 Ver­su­chen. Auch die Alters­gren­ze von 40 Jah­ren ent­fällt bei eini­gen Kas­sen, wenn Aus­sicht auf Erfolg besteht (Bei­spiel AOK Baden-Würt­tem­berg).  Ein Ver­gleich kann sich vor Beginn der Behand­lung also loh­nen!

Hier fin­dest du eine Über­sicht über die Leis­tun­gen der ver­schie­de­nen Kas­sen bei Künst­li­chen Befruch­tun­gen (sor­tiert nach Bun­des­län­dern):
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/test/schwangerschaft/erw.-anspruch-kuenstliche-befruchtung

Da sich die Leis­tun­gen der ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen ändern kön­nen, soll­te man sich bei der Kran­ken­kas­se erkun­di­gen und den aktu­el­len Stand der Kos­ten­über­nah­me mit dem direk­ten Ansprech­part­ner klä­ren.

Pri­va­te Kran­ken­kas­sen

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen unter­stüt­zen auch unver­hei­ra­te­te Paa­re. Die Kos­ten­über­nah­me erfolgt nach dem „Ver­ur­sa­cher-Prin­zip“. Das heißt, wenn die Ursa­che beim Mann liegt, ist des­sen pri­va­te Kran­ken­kas­se zustän­dig. Wenn die Frau die “Ver­ur­sa­che­rin” ist, ist deren pri­va­te Kran­ken­kas­se zustän­dig. Bei gemischt Ver­si­cher­ten Paa­ren ent­schei­det der Ein­zel­fall.

 

Wei­te­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung

Der Bund und die Län­der bie­ten bei bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zusätz­li­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung an.  Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­dest du auf dem Infor­ma­ti­ons­por­tal zu Kin­der­wunsch des Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­ums: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de.

 

Bild­quel­le Titel: @jarmluk — pix­a­bay

1 Kommentar

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  1. […] auf die per­sön­li­che Situa­ti­on an. Pro Inse­mi­na­ti­on muss man ganz grob mit 500‑1000 Euro und bei der IVF mit ca. 3000 – 4.500 Euro rech­nen, aber ganz genau kön­nen das tat­säch­lich nur die Kli­ni­ken […]

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